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   OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06   

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https://dejure.org/2009,22747
OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06 (https://dejure.org/2009,22747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2009 - 9 LB 319/06 (https://dejure.org/2009,22747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 9 LB 319/06 (https://dejure.org/2009,22747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine entfernter gelegene Anbaustraße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine entfernter gelegene Anbaustraße; Prüfung des Vorliegens eines unbefahrbaren Wohnwegs i.S.v. § 127 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 2
    Kein Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine entfernter gelegene Anbaustraße: Bebauungsplan; Erschließungsfunktion; Verbindungsweg; Wohnweg, befahrbarer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine entfernter gelegene Anbaustraße; Prüfung des Vorliegens eines unbefahrbaren Wohnwegs i.S.v. § 127 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann ein Erschlossensein durch die Anbaustraße G. lediglich angenommen werden, wenn es sich bei dem Weg G. um einen unbefahrbaren Weg im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB handelt, der einen Zugang zur Anbaustraße vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - KStZ 1997, 198 = NVwZ-RR 1996, 463 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 und - 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 17 Rdnr. 102 m. w. N.).

    Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 27/94 - a. a. O.) Sie sind ihrer Funktion nach dazu bestimmt, den an sie angrenzenden zufahrtslosen Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - a. a. O.).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann ein Erschlossensein durch die Anbaustraße G. lediglich angenommen werden, wenn es sich bei dem Weg G. um einen unbefahrbaren Weg im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB handelt, der einen Zugang zur Anbaustraße vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - KStZ 1997, 198 = NVwZ-RR 1996, 463 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 und - 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 17 Rdnr. 102 m. w. N.).

    Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 27/94 - a. a. O.) Sie sind ihrer Funktion nach dazu bestimmt, den an sie angrenzenden zufahrtslosen Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13

    Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück;

    Sie dienen dazu, den an sie angrenzenden zufahrtslosen (Hinterlieger-) Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 1. März 1996, a.a.O.; Senatsurteile vom 7. Mai 2009 - 9 LB 319/06 - juris und vom 31. Mai 2011 - 9 LB 53/09 - n.v.).

    Fußwege werden gleichermaßen von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfasst, wenn sie der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen (Senatsurteile vom 7. Mai 2009, a.a.O., und vom 31. Mai 2011, a.a.O.).

    Darüber hinaus sind die Eigentümer von an einen unbefahrbaren Wohn- bzw. Fußweg im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angrenzenden Grundstücken im Gegensatz zu Eigentümern von an unbefahrbaren Verbindungswegen gelegenen Grundstücken erschließungsbeitragspflichtig im Hinblick auf die Anbaustraße, in welche der unbefahrbare Wohn- bzw. Fußweg mündet, weil den betreffenden Grundstücken die Bebaubarkeit erst durch den Wohn- bzw. Fußweg in Verbindung mit der Anbaustraße vermittelt wird (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1159

    Eine Beitragspflicht für Erschließungsanlagen kann im allgemeinen nur bejaht

    Die Umsetzung dieser aus dem Vorteilsprinzip abgeleiteten rechtlichen Vorgabe führt aufgrund der nur in Ausnahmefällen vorzufindenden "Insellage" regelmäßig dazu, dass solche Wege nicht als erschließungsbeitragsfähige Anlagen eingestuft werden können (OVG Saarl, U.v. 25.10.1990 - 1 R 98/87 - NVwZ-RR 1991, 423; NdsOVG, U.v. 7.5.2009 - 9 LB 319/06 - juris Rn. 22; VG Stade, U.v. 26.6.2003 - 6 A 1889/02 - juris Rn. 24 f.; Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 69; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Januar 2014, Rn. 26).
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